Baudenkmäler prägen das Antlitz unserer Städte. Sie zeugen von Kunst, Kultur und den Lebenswelten vergangener Zeiten.
Hier finden Sie klassizistische Villen, umgenutzte Kasernen, Industriedenkmäler, Gartenstädte oder Neubauten im historischen Umfeld.
So vielfältig wie die historischen Bauten, sind die Aufgaben, welche es bei einer Denkmalsanierung zu bewältigen gilt.
Durch die Investition in die Restaurierung, den zeitgemäßen Umbau und die Umnutzung als geschützte Markenimmobilie, sichern Sie zum einen den Erhalt des Baudenkmals und seiner Historie und zum
anderen erhalten Sie Steuervorteile und hohe Wertzuwachschancen.
Von besonderem Vorteil ist die erhöhte Abschreibungsmöglichkeit nach § 7 i EStG. So können die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, welche auf die Modernisierungskosten anfallen in 12
Jahren voll abgeschrieben werden. Ein verbleibender Restwert ist nach Ablauf von 12 Jahren den übrigen Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzuschlagen und mit dem linearen Abschreibungssatz
nach § 7, Abs. 4 EStG einheitlich abzuschreiben.
Umbau des historischen Wasserturms an der Schirnerstraße.
Ein Highlight!
Der 1906 errichtete, 38 Meter hohe Wasserturm wurde zu Wohnungen umgebaut.
Details zu Wohnungsgröße, Aufteilung, Preisliste und Verfügbarkeit auf Anfrage!
Umbau des historischen Leuchtgaswerks und Gasometers
Details zu Wohnungsgröße, Aufteilung, Preisliste und Verfügbarkeit auf Anfrage!
Investieren Sie in eine Legende.
Im Olympischen Dorf von 1936 in Elstal bei Berlin entstehen Suiten, Maisonetten und Penthouses mit Denkmalschutz-AfA
nach § 7i EStG und Suiten und Häuser mit Neubau- AfA.
Ideal, wenn Sie
- Steuergelder in Privatvermögen umwandeln wollen - denkmalgeschützte Suiten, Maisonetten und Penthouses
von 250.000,--€ bis 1.000.000,--€ oder
- eine Immobilienrente suchen - Suiten und Häuser im Neubau mit Kaufpreisen zwischen 200.000,--€ bis 350.000,--€ oder
- ein ganzes Haus für sich alleine wollen - Globalinvestments mit 3 - 4 Mio. €.
Wählen Sie zwischen:
A.) Einzeldenkmal – § 7i EStG
B.) Rekonstruktionsdenkmal – § 7(4) EStG
Habe ich Sie neugierig gemacht?
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